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Luftwechselberechnung

Der Luftwechsel (LW) n  (auch > Luftwechselrate oder Luftwechselzahl) gibt an, wie oft ein Raumvolumen in einer Stunde mit Außenluft ausgetauscht wird. Die Einheit wird mit  h-1 angegeben. Ein ausreichender Luftwechsel ist notwendig, um Kohlendioxid, Schadstoffe und Feuchte aus bauphysikalischen und hygienischen Erfordernissen zu entfernen und Sauerstoff zu zuführen. Hier ergibt sich der Luftwechsel bzw. die Luftwechselrate auf schadstoffbezogenen Grenzwerten (z. B. MAK-Werte).

Personenbezogene Luftwechselberechnung

Auch über personenbezogene Luftraten (Außenluftrate) kann der Luftwechsel berechnet werden. In nichtrenovierten Altbauten liegt der natürliche Luftwechsel bei n 1 h-1 und in renovierten Gebäuden zwischen n 0,5 bis 1 h-1. Hier spricht man auch von einem unkontrolliertem Lüften, weil der LW je nach der Druckdifferenz zwischen Innen und Außen und dem Windanfall verschieden ist und oftmals nicht ausreichen ist. Je nach dem Lüftungsverhalten bzw. der Lüftungsart können mit einer Fensterlüftung folgende Luftwechsel erreicht werden:

  • Fenster zu, Türen zu > 0 bis 0,3 h-1
  • Fenster gekippt (Spaltlüftung)  > 0,3 bis 1,5 h-1
  • Fenster kurzzeitig ganz geöffnet (Stoßlüftung) > 0,3 bis 4 h-1
  • Fenster ständig ganz geöffnet  > 9 bis 15 h-1
  • Gegenüberliegende Fenster und Türen ständig geöffnet (Querlüftung) > bis 40 h-1 Ein Mindestluftwechsel sollte durch ein richtiges Lüften grundsätzlich gewährleistet werden.

Ist es nicht möglich diesen LW zu erreichen, ist der Einsatz einer kontrollierten Wohnungslüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung (WRG) sinnvoll bis notwendig. Hier liegt der Luftwechsel je nach Schadstoffanfall und Außentemperatur zwischen n 0,25 h-1 und n 1,0 h-1. In luftdichten Häusern kann der Luftwechsel bei n 0,2 h-1 liegen, was dann eine kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) notwendig macht.

Luftwechselberechnung verschiedener Räume

Oft wird die Luftwechselzahl mit der Luftumwälzzahl (LU) verwechselt, die nur für Umluftanlagen  (Luftheizungs- und Luftkühlanlagen) ohne Außenluftanteil verwendet wird. Außenluftrate Der Mindest-Luftwechsel kann auch über eine personenbezogene Außenluftrate ermittelt werden. Hier wird die Luftmenge, die einer Person in einer Stunde  in verschieden genutzen Räumen zur Verfügung gestellt wird, angesetzt. In der DIN 1946-2 sind folgende Richtwerte angegeben:

  • Theater, Konzertsäle, Kinos, Lesesäle, Messehallen, Verkaufsräume, Museen, Turn- und Sporthallen 20 m3/h
  • Ruheräume, Kantinen, Gaststätten, Konferenzräume, Klassenräume, Hörsäle, Pausenräume 30 m3/h
  • Einzelbüros 40 m3/h
  • Großraumbüros 60 m3/h
  • Bei Außentemperaturen unter 0°C und über 26°C kann die Luftrate nach DIN 1946-2 auf 50 % verringert werden.

Luftwechselraten in Räumen

In Räumen mit Raucherlaubnis oder belästigenden Geruchsquellen sollen die Werte um 20 m3/h pro Person erhöht werden. Die Luftmenge, die für die Be- bzw. Entlüftung eines Raumes benötigt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zur Bestimmung der Luftmengen muss die Bezeichnung bzw. die Nutzung des Raumes bekannt sein. Die Außenluftmenge wird über das Raumvolumen und der Luftwechselrate ermittelt. Raumvolumen und der Luftwechselrate ermittelt.

  • Luftwechselraten in gewerblichen und privaten Räumen Art des Raumes
  • LWR/h Büroräume (DIN 1946/2) 4 - 8
  • Besprechnungsräume    5 - 8
  • Sitzungsräume    6 - 8
  • Hörsäle (DIN 1946/2) 6 - 8
  • Bibliotheken    4 - 5
  • Unterrichtsräume    5 - 8
  • Wartezimmer    4 - 6
  • Garderoben (VDI 2082)    4 - 6
  • Umkleiden (ASR)    6 - 8
  • gewerbliche Küchen (VDI 2052)    15 - 30
  • Duschen (ASR)    15 - 25
  • öffentliche Toiletten    5 - 15
  • Verkaufsräume (VDI 2082)    4 - 8
  • Fotokopierräume    10 - 15
  • Schwimmhallen (VDI 2089)    3 - 4
  • Turnhallen (DIN 1946/2) 4 - 6
  • Sportstudios, Gymnastikräume    4 - 8
  • Kinos, Theater    5 - 8
  • Gaststätten (ohne Raucherlaubnis) (DIN 1946/2/VDI 2082)    6 - 8
  • Raucherräume (EN 13779)    bis 20 Werkstätten mit geringer Luftverschlechterung (VDI 2082)    4 - 6
  • Werkstätten mit starker Luftverschlechterung (VDI 2082)    10 - 20
  • Montagehallen    4 – 8
  • Laborräume (VDI 2051)    8 – 15
  •  Färbereien    5 - 15
  • Farbspritz-/Lackierräume    25 - 50
  • Beizereien    5 - 15
  • Batterieräume    5 - 10
  • Wohnräume    3 - 6
  • private Badezimmer    5 - 7
  • private Küchen    15 - 25 private Toiletten (DIN 18017)

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